Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung – FFH-VO)
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt, zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) eine Verordnung gemäß § 36 Absatz 2 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4), zu erlassen.
Den Text der Veröffentlichung finden Sie hier zum Download
Fünfte Infoveranstaltung zu geplantem FFH-Verordnungsverfahren am Dienstag, 13. März, ab 19 Uhr im Kurhaus in Bad Bellingen (Kreis Lörrach)
Der Termin des Regierungspräsidiums Freiburg richtet sich an die Öffentlichkeit im Kreis Lörrach und im Markgräflerland // Umfassendes Infoangebot ist vorgesehen
Das Regierungspräsidium Freiburg wird zum geplanten FFH-Verordnungsverfahren bis Ende März für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Verbände acht öffentliche Infoveranstaltungen anbieten, bei denen über die Inhalte und Hintergründe berichtet und mögliche Fragen geklärt werden können. Diese Veranstaltungen orientieren sich geographisch an den bestehenden FFH-Gebieten und bilden den Auftakt zu einer umfassenden Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit.
Die fünfte Veranstaltung steht am Dienstag, 13. März, ab 19 Uhr, im Kurhaus in Bad Bellingen (Kreis Lörrach) an. Diese Veranstaltung richtet sich an die Öffentlichkeit im Kreis Lörrach, im Markgräflerland sowie den angrenzenden Gebieten. Die weiteren Veranstaltungen werden in der Zeit bis zum 22. März stattfinden und werden jeweils separat beworben.
Wie werden die Veranstaltungen ablaufen? Bereits um 18.15 Uhr ist Einlass, sodass die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit haben, sich an Schauwänden mit Karten und an Infotischen zu orientieren. Für die Presse gibt es ab 18.30 Uhr die Möglichkeit, sich mit Gesprächspartnern des Regierungspräsidiums auf das Thema einzustimmen. Danach beginnt der offizielle Teil der Veranstaltungen: Nach der Einführung gibt es ab 19.15 Uhr eine moderierte Statementrunde zu den Inhalten der geplanten Verordnung, weitere Infos zum Verfahren und die Möglichkeit, grundsätzliche Fragen zu klären. Nach der Plenumsveranstaltung stehen die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums Freiburg zu Einzelfragen und zu bestimmten thematischen Schwerpunkten an den Infotischen Rede und Antwort.
Weiterführende Informationen zum FFH-Verordnungsverfahren sind auf der Internetseite www.ffh-bw.de oder auf der Homepage des Regierungspräsidiums www.rp-freiburg.de zu erhalten.
Der offizielle Veranstaltungsbeginn ist um 19.15 Uhr.
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