Geeignetheitsprüfung Erstaufnahme

Donnerstag, 27.06.2024

Geeignetheitsprüfung für Liegenschaft im
Gewerbepark Breisgau für Zwecke der Erstaufnahme eingeleitet

Für ein Grundstück im Gewerbepark Breisgau wird in Abstimmung mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und dem Gewerbepark Breisgau geprüft, ob dieses für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung geeignet ist. Es steht im Eigentum des Zweckverbands Gewerbepark Breisgau. Die Prüfungen werden gemeinsam mit den örtlichen Beteiligten vorgenommen.  

 

Zur Standortsuche:  

Der Ausbau eines effizienten Erstaufnahmesystems ist sowohl für die Abwicklung einer sicheren und geordneten Flüchtlingsaufnahme als auch für einen zügigen Gang des Asylverfahrens erforderlich. Nach der Standortkonzeption zur Erstaufnahme von Flüchtlingen des Landes Baden-Württemberg werden insgesamt 15.000 Plätze in der Erstaufnahme benötigt. Aktuell verfügt das Land über eine Regelkapazität von 6.200 Plätzen. Für eine nachhaltige und belastbare Flüchtlingsunterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind damit mittelfristig rund 9.000 zusätzliche Plätze notwendig. Das Land erkundet deshalb in Betracht kommende Optionen zur Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten in der Erstaufnahme. Die Suche ist ein dynamischer Prozess. Aufkommende Optionen werden zunächst auf Fachebene und insbesondere von dem jeweils zuständigen Re-gierungspräsidium näher betrachtet. Falls eine Eignung grundsätzlich in Betracht kommt, werden die Objekte einer konkreteren Prüfung unterzogen, und die Kommunen in das Verfahren einbezogen. In diesem Rahmen folgen sodann Prüfungen unter Einbindung von Vermögen und Bau Baden-Württemberg und in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium, sowie dem Migrations- und Finanzministerium. Dabei geht es um Klärung der konkreten Einzelfragen zur praktischen und rechtlichen Realisierbarkeit, sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit. Stadt- und Landkreise, die Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, werden bei der Zuteilung von Asylsuchenden in der Flüchtlingsaufnahme privilegiert und auf diese Weise entlastet. Diese Privilegierung kann dann innerhalb des Kreises auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.

Zu Erstaufnahmeeinrichtungen:  

Weitere Informationen und FAQs rund um Erstaufnahmeeinrichtungen und Standortsuche finden sich hier: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/FAQ+zur+Erstaufnahme


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