Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer
Freiburg, den 02.09.2021
Unser Zeichen: F2868, F2871, F4939, F4940 / B1.11
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) schreibt vor, dass vor der Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären sind.
Da für den großen Kreis der Teilnehmer Versammlungen zur Aufklärung wegen der Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona nicht zu organisieren waren, haben wir in allen betroffenen Gemeinden als erstes die Aufklärung in schriftlicher Form durchgeführt (veröffentlicht in den amtlichen Bekanntmachungen). Danach boten wir am 01.07.2021 um 19 Uhr eine Aufklärung per Videokonferenz an.
Wir können derzeit nicht davon ausgehen, dass alle Vertreter von Behörden und Organisationen laut VwV Mitwirkung Flurneuordnung schriftlich aufgeklärt oder zur Videokonferenz geladen wurden. Es war zwar in dem Termin am 29.06.2021 zur Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG auf die Aufklärung in schriftlicher Form in den Gemeinden sowie auf die Videokonferenz am 01.07.2021 hingewiesen worden, doch erreichte diese Information nur die Teilnehmer im o.g. Termin. Hiermit bieten wir Ihnen gemäß VwV Mitwirkung Flurneuordnung an, die in schriftlicher Form der Aufklärung publizierten sowie in der Videokonferenz als Video und Präsentation gezeigten Inhalte aus dem Internet herunterzuladen.
Verwenden Sie bitte die unten gelisteten Internet-Adressen.
Das Video zur Aufklärung und die darin enthaltene Präsentation (PDF) finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald unter: www.lkbh.de
(Start » Service • Verwaltung » Öffentliche Bekanntmachungen » Flurneuordnung )
oder folgen diesem Link:
https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/Flurneuordnung.html
Den Text der schriftlichen Aufklärung und weitere Details zu jedem Verfahren finden Sie über den dort abgelegten Link. Alternativ verwenden Sie den untenstehenden Link, der ebenfalls zur Internetseite des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung B.W. führt.
Bad Krozingen-Rheintal (DB): www.lgl-bw.de/2871
Eschbach-Rheintal (DB): www.lgl-bw.de/2868
Buggingen-Rheintal (DB): www.lgl-bw.de/4939
Müllheim-Rheintal (DB): www.lgl-bw.de/4940
Falls Sie zu den bereitgestellten Informationen allgemeingültige Fragen haben, können Sie uns diese per E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de zukommen lassen oder wenden Sie sich bei Fragen speziell zu einem Verfahren bitte direkt an den jeweiligen Projektleiter.
Bad Krozingen-Rheintal (DB)
Philipp Reuter 0761 2187 5430 philipp.reuter@lkbh.de
Eschbach-Rheintal (DB)
Gottlob Holzinger 0761 2187 5410 gottlob.holzinger@lkbh.de
Buggingen-Rheintal (DB)
Theresa Möhnle 0761 2187 5450 theresa.moehnle@lkbh.de
Müllheim-Rheintal (DB)
Jürgen Baumann 0761 2187 5420 juergen.baumann@lkbh.de
Bürgermeisteramt Eschbach
Hauptstraße 24
79427 Eschbach
Tel.: 07634/ 55 04 0
Fax: 07634/ 55 04 55
info@gemeinde-eschbach.de
Öffnungszeiten:
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Montag:
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